Teilungsvermessung

Wann bedarf es einer Teilungsvermessung?

Eine Teilungsvermessung (Zerlegung im Kataster) wird notwendig, wenn ein Teil oder mehrere Teile eines Grundstücks verkauft oder übertragen werden soll bzw. sollen. Die eigentliche Teilung im Rechtssinne wird dann im Grundbuch vollzogen.

Wie kann ich mein Grundstück teilen lassen?

Die Teilungsvermessung bedarf der Kontaktaufnahme mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbvI), der Sie für jeden Fall umfänglich beraten wird.

Grundsätzlich unterscheidet man die Teilungsvermessungen von bebauten und unbebauten Grundstücken, wobei die Teilungsvermessung von bebauten Grundstücken der Teilungsgenehmigung des zuständigen Bauamtes bedarf. Für die Teilungsgenehmigung ist vom beauftragten ÖbVI ein Amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag zur erstellen

Wie läuft die Teilungsvermessung ab?

Zunächst untersucht der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) die bestehenden Grenzen des zu teilenden Grundstücks auf Übereinstimmung mit dem Katasternachweis im notwendigen Umfang und behebt Abmarkungsmängel, bzw. ersetzt fehlende Markierungen (Abmarkungen) von Grenzpunkten. Es folgt die Markierung (Abmarkung) der neuen Grenzen und ein Aufmaß im Koordinatensystem der Landesvermessung.

Nach der notwendigen Innendienstbearbeitung werden alle Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbarn und z. T. Erwerber) zur Feststellung bzw. Anerkennung zu einem Grenztermin geladen, in welchem das Messergebnis durch Aufnahme einer Urkunde amtlich wird.

Es folgen das Einreichen beim Katasteramt un die Übernahme in das Liegenschaftskataster, mit Fertigung der Fortführungsmitteilung.

Die Fortführungsmitteilung verwendet dann der bearbeitende Notar zur Umschreibung im Grundbuch.

Welche Kosten enstehen?

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs-und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGeBO NRW).

Da die Kosten sehr stark von dem jeweiligen Einzelfall abhängen, bitten wir Sie, für eine Kostenanfrage mit uns Kontakt aufzunehmen.