Grenzvermessung / (Amtliche) Grenzanzeige

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Allgemein

Bei einer Grenzvermessung/ (Amtlichen) Grenzanzeige werden die Markierungen (Abmarkungen) der zu vermessenden Grenzen aufgesucht und auf Übereinstimmung mit dem Katasternachweis überprüft.

Grund einer Grenzanzeige

Einer Grenzanzeige bedarf es, wenn der exakte Verlauf der Grundstücksgrenzen unklar ist. Dies kann verschiedene Ursachen haben:

  • Grenzen nicht abgemarkt
  • Grenzzeichen beschädigt
  • Grenzzeichen zerstört
  • Grenzzeichen unauffindbar
Rechtscharakter

Bei der Grenzvermessung werden fehlende Abmarkungen ersetzt und bestehende Abmarkungen geprüft und bestätigt, mit anschließender Aufnahme einer Urkunde (Grenzniederschrift). Zur Beurkundung werden die Beteiligten geladen. Die Messung hat hoheitlichen Charakter.

Bei der Amtlichen Grenzanzeige werden bestehende Abmarkungen geprüft und bestätigt. Fehlende Abmarkungen werden protokolliert und lediglich durch „Tagesmarken“ ersetzt. Es folgt eine Übergabe in der Örtlichkeit mit Beurkundung des Messergebnisses. Diese Urkunde wird ohne die Beteiligten erstellt und lediglich übergeben. Die Messung hat hoheitlichen Charakter und ist gerichtlich verwendbar.

Bei der „einfachen“ Grenzanzeige werden bestehende Abmarkungen geprüft und bestätigt. Fehlende Abmarkungen werden durch Tagesmarken (Pflöcke) ersetzt. Es folgt eine Übergabe in der Örtlichkeit. Die Messung hat „informativen“ Charakter für den Auftraggeber.

Kosten einer Grenzvermessung

Die Kosten/Gebühren richten sich bei hoheitlichem Charakter nach der Vermessungs-Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW), sowie bei der „einfachen“ Grenzanzeige nach Zeitaufwand.

Da die Kosten sehr stark von dem  jeweiligen Einzelfall abhängen, bitten wir Sie, für eine Kostenanfrage mit uns Kontakt aufzunehmen.

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