(Amtlicher) Lageplan

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Für viele Anträge, welche im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Grundstücksteilungen bei dem zuständigen Bauämtern gestellt werden, reicht aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften ein einfacher Lageplan von Architekten und Planern nicht mehr aus. Es wird dann ein Amtlicher Lageplan gefordert.

Der Amtliche Lageplan wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gefertigt und hat Urkundscharakter.

Man unterscheidet hier die 3 häufigsten Fälle:

  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
  • Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
  • Amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag

Dieser Plan beinhaltet alle für die Genehmigung entscheidenden Angaben wie z. B. Abstandsflächen, Art und Maß der baulichen Nutzung, planungsrechtliche Angaben, Höhen und die Entwässerungs- bzw. Kanalsituation.

Durch langjährige Kontakte zu den beteiligten Behörden und enorme Mitarbeitererfahrung bin ich in der Lage, Ihren Amtlichen Lageplan schnell und zuverlässig zu erstellen.

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs-Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).

Da die Kosten sehr stark von dem  jeweiligen Einzelfall abhängen, bitten wir Sie, für eine Kostenanfrage mit uns Kontakt aufzunehmen.

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