Für viele Anträge, welche im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Grundstücksteilungen bei dem zuständigen Bauämtern gestellt werden, reicht aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften ein einfacher Lageplan von Architekten und Planern nicht mehr aus. Es wird dann ein Amtlicher Lageplan gefordert.
Der Amtliche Lageplan wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gefertigt und hat Urkundscharakter.
Man unterscheidet hier die 3 häufigsten Fälle:
- Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
- Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
- Amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag