Gebäudeeinmessung

Warum müssen Gebäude eingemessen werden?

Das Liegenschaftskataster ist der Lagenachweis für alle Liegenschaften, d. h. alle Flurstücke und Gebäude.

Grundlage für die Gebäudeeinmessungspflicht ist das Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die amtliche Einmessung eines neuen bzw. in seinem Grundriss veränderten Gebäudes vorschreibt.

Der Nachweis des gesamten Gebäudebestandes ist für den privaten und öffentlichen Rechtsverkehr, sowie für die Wirtschaft von großer Bedeutung.

Welche Gebäude müssen eingemessen werden?

Einmessungspflichtig sind:

  • neu errichtete Gebäude
  • Gebäude, die in ihrem Grundriss verändert wurden (hierzu zählt  auch der Abriss bzw. Teilabriss)
Wie kann die Einmessungspflicht erfüllt werden?
  • durch Auftragserteilung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • durch Beauftragung der Katasterbehörde